Energienews
Ab 01.01.2024 gilt der CO2 Preis von 45€ pro Tonne. Im Quartalsbericht vom 09. Januar 2024 der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wurde zum Thema Erhöhungen von CO2-Preis und Treibhausgasminderungsquote wie folgt berichtet:
„Generell müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, Zertifikate zu dem vorgegebenen Preis erwerben. Diese geben die Kosten in der Regel an ihre Kunden weiter. Unter der Annahme voller Kostenweitergabe führt die Erhöhung des CO2-Preises zu einem Preisanstieg - inklusive Mehrwertsteuer - um etwa 4,7 Cent pro Liter Diesel und um etwa 4,2 Cent pro Liter Benzin (*2).
Neben der Erhöhung des CO2-Preises stieg ab 01. Januar 2024 die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) von 8 auf 9,25 Prozent. Durch die THG-Quote sind Anbieter von fossilen Kraftstoffen verpflichtet, die Emissionen dieser Kraftstoffe um eine prozentuelle Quote zu verringern. Quotenpflichtige Unternehmen können der Erfüllung auf unterschiedliche Weise nachkommen: Durch das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen, durch den Einsatz von elektrischem Strom für die Elektromobilität oder von biogenen Flüssiggasen sowie durch Zertifikathandel. Im Rahmen eines Zertifikathandels können quotenpflichtige Unternehmen die Minderung erfüllen, indem Dritte dieser Verpflichtung nachkommen. Durch die unterschiedlichen Erfüllungsoptionen sind die Auswirkungen der THG-Quotenerhöhung schwerer zu bestimmen. Die Erhöhung führt jedoch - analog zur Argumentation zum CO2-Preis - zu einer Erhöhung der Kraftstoffpreise. Basierend auf momentanen Zertifikatpreisen ist der Einfluss auf die Kraftstoffpreise eher gering. Dieser liegt schätzungsweise bei unter einem Cent pro Liter.
Zum Jahreswechsel stiegen die Spritkosten durchschnittlich um etwas mehr als einen Cent. Dies ist weniger, als durch die Erhöhungen von CO2-Preis und THG-Quote zu erwarten war. Es gibt eine Reihe von möglichen Erklärungen für den geringen Anstieg: Der leichte Rückgang des Rohölpreises zum Jahreswechsel, andere kurzfristige Einflüsse auf Angebot- oder Nachfrage, Bevorratung von Ware durch Händlern vor dem Jahreswechsel oder eine nicht vollständige Weitergabe der Kosten von Händlern und Herstellern an die Verbraucher. Im Verlauf der ersten Januarwoche setzte sich der Preisanstieg fort. Letztendlich lässt sich der langfristige Einfluss der Erhöhungen von CO2-Preis und THG-Quote auf die Kraftstoffpreise noch nicht vollständig evaluieren. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wird die Lage weiterhin beobachten. (*2 Berechnungen basierend auf Angaben zu CO2-Emissionen im Verkehrsbereich der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Siehe: bundestag.de/resource/blob/660794/dfdee26b00e44b018b04a187f0c6843e/WD-8-056-19-pdf-data.pdf)“
Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Newsletter/Kraftstoff_News_Jan_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2