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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Mineralölhandel Thomas Schadel

I. ALLGEMEINES

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für VERBRAUCHER und
    UNTERNEHMER. Wer VERBRAUCHER und wer UNTERNEHMER ist, ergibt sich aus § 2
    dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Besonderheiten für VERBRAUCHER oder UNTERNEHMER sind in den einzelnen
    Bestimmungen immer zusammengefasst und gesondert überschrieben.
  3. Sofern keine gesonderten Bezeichnungen vorhanden sind oder von Kunden gesprochen
    wird, betreffen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl VERBRAUCHER als auch
    UNTERNEHMER.

II. KUNDEN, VERBRAUCHER, UNTERNEHMER

  1. VERBRAUCHER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche
    Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
    oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. UNTERNEHMER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche
    oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
    Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
    beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. KUNDEN im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl VERBRAUCHER als auch UNTERNEHMER.
GELTUNGSBEREICH

Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere
    AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den
    Vertragsparteien, ohne das es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
    werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
    ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. BESCHAFFENHEIT DER WARE

Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DINNormen.
    Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche
    Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im
    handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von
    15 °C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

IV. VERTRAGSSCHLUSS

1. Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
    zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
    Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
    durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
    Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
    nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
    Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
    Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Regelungen für alle VERBRAUCHER:

  1. Bestellt der VERBRAUCHER die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
    der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
    verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der
    Annahmeerklärung verbunden werden.
  2. Sofern der VERBRAUCHER die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
    Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden
    AGB per E-Mail zugesandt.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
    vor.
  2. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder
    verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge
    der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der
    unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
    Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
    mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der
    Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
    Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. VI 1. c. dieser Bestimmungen
    vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

2. Regelungen für UNTERNEHMER:

  1. Bei Verträgen mit UNTERNEHMERN behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
    vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
    veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
    ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung
    an. Nach der Abtretung ist der UNTERNEHMER zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
    Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der UNTERNEHMER seinen
    Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

VI. VERGÜTUNG

1. Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer
    enthalten.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag
    ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf
    dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
    festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
  5. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem
    Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

2. Regelungen für alle VERBRAUCHER:

VERBRAUCHER haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu verzinsen.

3. Regelungen für UNTERNEHMER:

Gegenüber dem UNTERNEHMER behalten wir uns vor, während des Verzugs gem. § 288
Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

VII. LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG

1. Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Bestellung oder nach Vereinbarung.
  2. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung
    berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
  3. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen im
    Eigentum oder unmittelbaren Besitz des Kunden.

2. Regelungen für alle VERBRAUCHER:

Ist der Käufer VERBRAUCHER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der
Ware auf den Käufer über.

3. Regelungen für UNTERNEHMER:

Ist der Käufer UNTERNEHMER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

VIII. ANNAHMEVERZUG

Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Der Übergabe in Sinne von Ziff. IX dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde
    in Verzug der Annahme kommt.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
    sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
    Mehraufwendungen, zu verlangen.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware
    geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

IX. GEWÄHRLEISTUNG

1. Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die
    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
  2. Unbeschadet der Ziff. XI 1. a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach
    seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
    Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
    bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
    den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des
    Mangels zu.
  4. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
    Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
    zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
    Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

2. Regelungen für VERBRAUCHER:

  1. VERBRAUCHER müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
    Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
    offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
    Zugang der Unterrichtung bei uns.
  2. Unterlässt der VERBRAUCHER diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
    zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
  3. Wurde der VERBRAUCHER durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache
    bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
  4. Für VERBRAUCHER beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
    Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. XI 2. a.
    dieser Bestimmung).

3. Regelungen für UNTERNEHMER:

  1. UNTERNEHMER müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei
    Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
    Absendung.
  2. Unterlässt der UNTERNEHMER diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
    Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
  3. Den UNTERNEHMER trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
    insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
    die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Für UNTERNEHMER beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  5. Gegenüber UNTERNEHMER sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern
    deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich
    vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich
    der Höchst- und Mindestangaben.

X. GARANTIEN

Regelungen für alle KUNDEN:
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.

XI. Haftungsbeschränkungen

1. Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der
    Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
    gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
    Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
    Produkthaftung.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
    Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
    Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
    des Kunden.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
    persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
    Erfüllungsgehilfen.

2. Regelungen für UNTERNEHMER:

  1. Gegenüber UNTERNEHMERN haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
    unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
    Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
    Produkthaftung.

XIII. Schlussbestimmungen

Regelungen für alle KUNDEN:

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
    Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
    diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
    Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
    der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
    hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
    unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
    dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(Stand: August 2021)